Was ist das?
Das EU-Recht sorgt für Gleichbehandlung bei Bezahlung, Einstellung, Ausbildung, Beförderung und Arbeitsbedingungen.
Wichtigste Vorschriften:
- Artikel 157 AEUV – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
- Richtlinie 2006/54/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Richtlinie zur Lohntransparenz (EU 2023/970) – tritt 2026 in Kraft und Unternehmen müssen dann Lohndaten veröffentlichen. Sie müssen auch angeben, in welchem Bereich sich Gehälter bewegen (Gehaltsspannen).
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Wen betrifft das?
Alle Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden in der EU/im EWR und alle Arbeitgeber, egal ob öffentlich oder privat, unabhängig von ihrer Größe.
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Warum ist das wichtig?
Gleichstellung hilft, Diskriminierung zu verhindern. Sie stärkt das Vertrauen und hilft der Wirtschaft. Frauen verdienen immer noch durchschnittlich etwa 13 % weniger als Männer. Regeln für mehr Transparenz können helfen, diese Lohnlücke zu schließen.
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Wie funktioniert das in der Praxis?
- Arbeitgeber müssen die Bezahlung auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien (Fähigkeiten, Erfahrung) stützen.
- Arbeitnehmer können Informationen über das Lohnniveau für vergleichbare Tätigkeiten anfordern.
- Nationale Gleichstellungsstellen bieten kostenlose Beratung an und können Beschwerden untersuchen.
- Die EU fördert die Verwendung klarer Gehaltsstrukturen, um Vorurteile zu vermeiden.
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