So funktioniert das Verfahren
- Überwachung – Die Europäische Kommission überprüft, wie jedes Land das EU-Recht anwendet.
- Dialog – Wenn etwas nicht in Ordnung ist, kontaktiert die Kommission zunächst informell das betreffende Land.
- Vertragsverletzungsverfahren – Wenn das Problem weiterhin besteht, sendet die Kommission eine förmliche Aufforderung und später eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie das Land zur Einhaltung der Vorschriften auffordert.
- Verweisung an den EuGH – Wenn das Land immer noch nicht handelt, wird der Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der eine verbindliche Entscheidung treffen kann.
- Sanktionen – In schweren oder wiederholten Fällen kann der EuGH das Land zur Zahlung von Geldbußen verpflichten, bis es seinen Verpflichtungen nachkommt.