Die EU-Verordnung sorgt dafür, dass Reisende am Flughafen oder Bahnhof nicht ohne Hilfe stehen bleiben. Es gibt zwei Hauptverordnungen. Eine gilt für Züge. Eine gilt für Flugzeuge.
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Die Verordnungen schützen Reisende in der gesamten EU, wenn während der Reise etwas schiefläuft. Die Hilfe kann unterschiedlich sein. Du kannst Verpflegung bekommen, eine Unterkunft oder Geld. Das Ziel ist: Du sollst bis zu deinem Endziel unterstützt werden. Du kannst von dieser Verordnung profitieren, wenn du einen Flug von oder nach einem EU-Land hast oder eine Zugfahrt innerhalb der EU machst. Ohne diese Verordnung hätte jedes Land andere Regeln. Manche Länder hätten vielleicht auch gar keine Regeln. Dann wäre Hilfe für Reisende nicht überall gleich.
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Jede Person mit einem gültigen Flugticket oder Bahnticket kann von dieser Regelung profitieren. Beim Fliegen gibt es zum Beispiel Fälle wie Nichtbeförderung. Das heißt: Die Fluggesellschaft hat zu viele Tickets verkauft und kann dir keinen Sitzplatz geben. Weitere Beispiele sind Verspätung, Annullierung oder wenn du nicht über deine Rechte informiert wurdest. Bei Zügen bekommst du eine Entschädigung, wenn dein Zug verspätet ist oder ausfällt oder wenn du deinen Anschluss verpasst. Das kann zum Beispiel passieren, weil ein anderer Zug verspätet ist. Du kannst auch eine Entschädigung bekommen, wenn du in einem Nachtzug herabgestuft wurdest.
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Jede Person mit einem gültigen Ticket hat Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für alle, die innerhalb der EU mit dem Zug oder Flugzeug reisen. Egal, ob du Freunde in einer anderen Stadt besuchst, in den Urlaub fährst oder beruflich oder zum Studium unterwegs bist: Bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen bist du auf deiner Reise geschützt.
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