hu Back

Budapest, Ungarn Passagierrechte (EU-Verordnung 261/2004)

Was passiert, wenn dein Flug oder Zug gestrichen wird?

Das EU-Recht schützt Reisende, wenn Flüge oder Züge verspätet sind, gestrichen werden oder überbucht sind. Überbucht heißt: Es wurden mehr Tickets verkauft, als Plätze vorhanden sind. Dann müssen Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen helfen. Sie müssen zum Beispiel Entschädigungen anbieten (Zahlungen). Oder sie bieten Unterstützung an, zum Beispiel Verpflegung, eine Unterkunft oder eine Rückerstattung (Geld zurück).

Table of Contents

  1. 01 Wichtige Infos
  2. 02 Beispiel aus dem Alltag
  3. 03 Gut zu wissen
  4. 04 FAQ
  5. 05 Quiz
  6. 06 Summary
  7. 07 Links

Die EU-Verordnung sorgt dafür, dass Reisende am Flughafen oder Bahnhof nicht ohne Hilfe stehen bleiben. Es gibt zwei Hauptverordnungen. Eine gilt für Züge. Eine gilt für Flugzeuge.

1 / 4

Die Verordnungen schützen Reisende in der gesamten EU, wenn während der Reise etwas schiefläuft. Die Hilfe kann unterschiedlich sein. Du kannst Verpflegung bekommen, eine Unterkunft oder Geld. Das Ziel ist: Du sollst bis zu deinem Endziel unterstützt werden. Du kannst von dieser Verordnung profitieren, wenn du einen Flug von oder nach einem EU-Land hast oder eine Zugfahrt innerhalb der EU machst. Ohne diese Verordnung hätte jedes Land andere Regeln. Manche Länder hätten vielleicht auch gar keine Regeln. Dann wäre Hilfe für Reisende nicht überall gleich.

2 / 4

Jede Person mit einem gültigen Flugticket oder Bahnticket kann von dieser Regelung profitieren. Beim Fliegen gibt es zum Beispiel Fälle wie Nichtbeförderung. Das heißt: Die Fluggesellschaft hat zu viele Tickets verkauft und kann dir keinen Sitzplatz geben. Weitere Beispiele sind Verspätung, Annullierung oder wenn du nicht über deine Rechte informiert wurdest. Bei Zügen bekommst du eine Entschädigung, wenn dein Zug verspätet ist oder ausfällt oder wenn du deinen Anschluss verpasst. Das kann zum Beispiel passieren, weil ein anderer Zug verspätet ist. Du kannst auch eine Entschädigung bekommen, wenn du in einem Nachtzug herabgestuft wurdest.

3 / 4

Jede Person mit einem gültigen Ticket hat Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für alle, die innerhalb der EU mit dem Zug oder Flugzeug reisen. Egal, ob du Freunde in einer anderen Stadt besuchst, in den Urlaub fährst oder beruflich oder zum Studium unterwegs bist: Bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen bist du auf deiner Reise geschützt.

4 / 4

Beispiel aus dem Alltag

📌 Du kommst am Flughafen in Budapest an, um deinen Flug nach Hause zu nehmen. Aber dein Flug wird gestrichen. Die Fluggesellschaft muss dir dann entweder einen anderen Flug für denselben Tag buchen oder dir dein Geld zurückgeben.

Wenn du über Nacht warten musst, muss sie ein Hotel bezahlen. Sie muss auch Verpflegung bezahlen.

Außerdem bekommst du Geld als Entschädigung. Bei einem Flug bis zu 1.500 km sind es 250 EUR. Zwischen 1.500 und 3.000 km sind es 400 EUR. Bei einem Flug über 3.000 km sind es 600 EUR. Das gilt auch, wenn der Flug außerhalb der EU ist.

Das Personal der Fluggesellschaft muss sich um dich kümmern. Es muss dir ein Hotelzimmer und Verpflegung organisieren. Es muss auch dafür sorgen, dass du das Geld bekommst.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Jeder Fall ist anders. Deshalb ist es manchmal nicht leicht herauszufinden, ob du Geld zurückbekommst. Die EU hat dafür eine Internetseite. Dort kannst du deinen Fall prüfen, zum Beispiel eine Verspätung oder eine Annullierung. Du kannst dort auch nachsehen, wie es bei häufigen Fällen ist. Schau dir die Seite für Flüge (https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_en.htm) und für Züge (https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/rail/index_en.htm) an.

In jedem Land gibt es auch eine Stelle, die dir helfen kann

FAQ

Bekomme ich immer Geld, wenn mein Flug oder Zug Verspätung hat?
Nein, ob du Geld bekommst, hängt von der Dauer der Verspätung ab und vom Grund dafür. Bei Zügen bekommst du kein Geld, wenn die Verspätung weniger als 60 Minuten ist.
Was passiert, wenn mein Flug oder Zug wegen schlechtem Wetter ausfällt?
Wenn die Annullierung wegen außergewöhnlicher Umstände passiert, bekommst du vielleicht kein Geld. Außergewöhnliche Umstände sind seltene und unerwartete Ereignisse. Du bekommst aber trotzdem Hilfe, damit du dein Endziel erreichst. Das kann zum Beispiel bei extremem Wetter wie Stürmen passieren. Das kann auch bei Naturkatastrophen passieren.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen?
Bei Zugreisen bekommst du maximal 50 % des Fahrpreises, wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt. Bei einer Verspätung zwischen 1 und 2 Stunden bekommst du 25 %. Bei Flugreisen bekommst du je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR.
An wen kann ich mich wenden, wenn die Fluggesellschaft mir keine Unterstützung gewährt?
In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es Verbraucherschutzstellen. Diese geben dir Feedback zu deinem individuellen Fall. Bei Bedarf setzen sie sich auch mit der Fluggesellschaft oder dem Bahnbetreiber in Verbindung.
Was ist der Unterschied zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der EU?
Wenn du innerhalb der EU reist, muss dir jede Fluggesellschaft helfen. Wenn du aus der EU in ein Nicht-EU-Land fliegst, muss dir auch jede Fluggesellschaft helfen. Wenn du aber aus einem Nicht-EU-Land zurück in die EU fliegst, muss dir nur eine EU-Fluggesellschaft helfen.

Quiz

Warum gibt es eine Verordnung über Passagierrechte auf EU-Ebene?

  1. Die EU-Verordnung über Passagierrechte schützt Bürger, wenn sie innerhalb der EU reisen, und garantiert, dass alle Bürger die gleichen Rechte haben.

Bekomme ich immer eine Entschädigung, wenn ich einen Flug von außerhalb der EU nehme?

  1. Es kommt darauf an, in welchem Land die Fluggesellschaft registriert ist. Es kommt auch darauf an, wohin dein Flug geht. Wenn dein Flug innerhalb der EU ist (z. B. von Budapest nach Berlin), kann dir jede Fluggesellschaft helfen. Wenn du von außerhalb in die EU fliegst (z. B. aus Istanbul), gilt das nur, wenn du mit einer EU-Fluggesellschaft fliegst.

Wo kann ich mehr Infos bekommen?

Zusammenfassung

  • Wenn dein Flug oder Zug gestrichen wird oder große Verspätung hat, kannst du eine Rückerstattung oder Entschädigung bekommen.

  • Fluggesellschaften und Bahnbetreiber müssen bei Bedarf Mahlzeiten und Unterkunft bereitstellen.

  • Das Gesetz gilt für Flüge aus der EU oder innerhalb der EU und für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU.