Die Gründungsverträge: Etwas Neues schaffen
Paris, 1951: Das erste Experiment
Der erste große Schritt war 1951. In diesem Jahr unterschrieben einige Länder den Vertrag von Paris. Damit gründeten sie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Das war mehr als ein normaler Vertrag über Handel. Die Länder wollten damit enger zusammenarbeiten. So sollten wichtige Rohstoffe wie Kohle und Stahl gemeinsam geregelt werden.
Warum Kohle und Stahl? Diese Stoffe waren wichtig für die Herstellung von Waffen. Wer Kohle und Stahl hat, kann leichter Waffen herstellen. Wenn die Länder die Kontrolle darüber teilten, konnten sie nicht so einfach gegeneinander Krieg führen. Sechs Länder machten mit: Frankreich, Westdeutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg.
Die EGKS schuf etwas völlig Neues – gemeinsame Institutionen. Sie hatte:
- einen unabhängigen Vorsitzenden
- ein Parlament
- Eine Möglichkeit für die Minister der einzelnen Länder, sich zu treffen
- Ein Gericht für alle Mitglieder
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Das war total neu – revolutionär. Die Länder gaben einen Teil ihrer Unabhängigkeit an die gemeinsamen Institutionen ab. Es war ein Test. Würde es funktionieren?
Rom, 1957: Der Gemeinsame Markt
Die EGKS war ein Erfolg. Deshalb wollten dieselben sechs Länder weiter zusammenarbeiten. Im Jahr 1957 unterschrieben sie die Römischen Verträge. Sie bauten dabei auf der EGKS auf. Mit den neuen Verträgen gründeten sie zwei neue Institutionen: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom.
Was machte die EWG so besonders? Sie führte die vier Freiheiten ein:
- Freier Warenverkehr
- Freier Verkehr von Dienstleistungen
- Freier Kapitalverkehr
- Freier Personenverkehr
Das Ziel war groß: einen gemeinsamen Markt zu schaffen, der so groß wie die Vereinigten Staaten sein sollte. Aber die Römischen Verträge enthielten noch etwas viel Wichtigeres. Sie sprachen von einer „immer engeren Union zwischen den Völkern Europas”. Damit meinten die Länder: Sie wollen in Zukunft noch mehr gemeinsam regeln und enger zusammenarbeiten. Das nennen wir die europäische Integration, weil sie einzelne Dinge zusammenbringt. Wie zum Beispiel die Arbeit – plötzlich durften Menschen in jedem Land arbeiten.
Die Verträge stärkten auch die gemeinsamen Entscheidungen (Institutionen). Sie waren ein wichtiger Schritt zur heutigen Europäischen Union (EU).
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Spätere Verträge: Vertiefung der Union
Die Geschichte endete noch nicht hier. Die europäische Integration ging mit weiteren Verträgen weiter:
Der Vertrag von Maastricht (1992) war ein wichtiger Schritt. Er machte aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Außerdem brachte er die Wirtschaft der Länder stärker zusammen und führte den Euro (€) ein.
Der Vertrag von Lissabon (2007) sollte Entscheidungen leichter machen. Das Europäische Parlament bekam mehr Macht. Außerdem bekam die EU eine Person, die die Außenpolitik mitvertritt: den „Hohen Vertreter für Außenpolitik“.
Jeder Vertrag entstand aus konkreten Bedürfnissen und enthielt Kompromisse. Das Ergebnis ist eine Zusammenarbeit, die nicht in ein einfaches Schema passt. Die EU ist weder ein einzelnes Land noch eine klassische internationale Organisation (wie die UNO oder die OECD). Sie ist eine besondere Form der Zusammenarbeit.
Heute steht die EU vor einer wichtigen Frage: der Einstimmigkeitsregel. Bei vielen Entscheidungen – zum Beispiel Außenpolitik, Steuern oder die Aufnahme neuer Mitglieder – müssen alle Länder zustimmen. Ein einziges Land kann eine Entscheidung stoppen. Manche sagen: Das war 1951 mit sechs Ländern sinnvoll, aber nicht mehr mit 27. Dadurch wird die EU manchmal langsam und kann schwer handeln.
Einige Staats- und Regierungschefs wollen das ändern. Sie wollen mehr Abstimmungen, bei denen eine Entscheidung gilt, wenn genug Länder zustimmen (nicht alle). Andere lehnen das ab. Sie sagen: Einstimmigkeit schützt einzelne Länder davor, überstimmt zu werden. Diese Debatte stellt eine grundlegende Frage: Wie kann man schneller entscheiden und gleichzeitig jede Stimme ernst nehmen?
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